Folgende Richtlinen, Empfehlungen und Verordnungen haben wir gefunden
Diese (unvollständige) Auflistung soll zeigen, dass die zuständigen Mitarbeiter in den Verwaltungen eine Masse Dinge zu berücksichtigen haben.
Ein Unding: Etliche Richtlinien und Empfehlungen sind nur gegen teure Gebühren als Volltext im Internet zu lesen.
- Die aktuell gültigen Verkehrsschilder.
- Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern vermittelt Erfahrungen,
wie man das Fahrradfahren vernünftig fördern kann. Weder die Stadt Kronach noch der Landkreis Kronach sind bisher Mitglied.
In der Nähe sind Bayreuth, Coburg und Landkreis Coburg vertreten.
- Eine lehrreiche Studie
Öffnung von Einbahnstrassen für Radfahrer vermittelt viele Möglichkeiten und Ideen.
- Literatur-Register des FUSS e.V.: Übersicht über geltende fußverkehrsrelevante Planungsgrundlagen.
(Regeln, die Fussgängern das Leben erleichtern und sicherer machen, gelten häufig auch fpür Fuss-/Radwege.)
- Vom ADFC zusammengestellte
Verkehrsregeln zu Fuss- und Radwegen.
-
Radwegekonzept des Landkreises Kronach von 2010. Der ehemalige Volltext ist inzwischen durch eine kurze allgemeine Beschreibung ersetzt worden.
Dazu gibt es eine Übersichtskarte mit Durchgangs-Radrouten, fälschlich Radwegenetz genannt.
- Strassenverkehrsordnung StVO, Auswahl
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
- Richtlinien für die Anlage von Landstrassen (RAL)
- Richtlinien für die Anlage von Stadtstrassen (RASt) Liste von Korrekturen
- Einführung in die RASt06, VCD-Vortrag
- ERA Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
- ADFC Bericht über ERA
- ADFC Empfehlungen
- DIN 18040-3 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
- H BVA Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen
- Fußverkehrsanlagen Fachverband Fußverkehr Deutschland, Fuss e.V.
- Angaben bei Wikipedia zum Strassenquerschnitt
- Nationaler Radverkehrsplan 2020 NRVP, von 2014 (BMVI).
Hier ist eine Übersicht.
Der NRVP ist das strategische Grundsatzdokument des Bundes für die Radverkehrspolitik.
Mit ihm werden die grundsätzlichen Leitlinien für die Radverkehrsförderung der kommenden Jahre dargestellt. Samt den einzusetzenden Mitteln.
- Bundesverkehrswegeplan 2030
(BMVI) Er beschäftigt sich mit der Mittelverteilung für Aus- und Neubau der Hauptachsen und Knoten der Verkehrsträger Strasse, Schiene, Wasser und Luft.
Die Verkehrsleistung im Personenverkehr ist ein Schwerpunkt. Radwege kommen fast nur in Gemeinplätzen vor.
- Die Broschüre Radverkehr in Deutschland
(BMVI) enthält viele aufschlussreiche Statistiken, und Hinweise.
Diese Einzel-Aussagen haben wir gefunden, und mit wenig Ordnung gesammelt.
- RASt 4.6 zügige Fahrt und Überholmöglichkeit
- RASt 6.1.3.1, 6.1.6.2 An Querungsstellen Bordstein weniger als 3 cm hoch. Geh- und Radwege midestens 210 cm breit.
- DIN 18040-3, Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum http://nullbarriere.de/download.php?datei=pdf/din/din18040-3-inhaltsverzeichnis.pdf
- RASt 6.1.6.1 Gehwege für zwei Personen 180 cm breit plus 50 cm Abstand zur Fahrbahn,
plus 20 cm Abstand zu Zäunen, Mauern, Gebäuden. Ergibt 250 cm Breite.
- ERA 3.2.4 Wegbreite mindest 210 cm https://de.wikipedia.org/wiki/Empfehlungen_f%C3%BCr_Radverkehrsanlagen
- H BVA http://www.barrierefreiheit.de/news-details/hinweise_fuer_barrierefreie_verkehrsanlagen.html 3.3.1 Mobilitätseingeschränkte Personen Breite 270 cm = 2x90 + 20 + 50 zur Fahrbahn +20 cm
- ERA 3.2.2 Gehwegbreite mindestens 330 cm, bei Bahnhöfen, Schulen, Ladenzentren
- RASt 5.1.2, ESG 3.4.3 Breitenaufteilung 3 zu 4 zu 3 (Gehweg, KFZ-Fahrbahn, Gehweg)
- RAL 4.2.2 Ausserorts Geh-Radwege bei Gegenverkehr 250 cm + 175 cm Abstnd zur KFZ-Fahrbahn.
- RAL 4.6 Auf Landstrassen-Brücken 250 cm zwischen Leitplanken und Geländer. (Notweg mindestens 75 cm)
- Strassenquerschnitt https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenquerschnitt LKW 3,05 m, PKW 2,25 m Fussgänger 0,75 m, Radfahrer 0,60 m (ohne Seitenbegrenzungen)
- Richtlinie für die Anlage von Landstrassen (RAL):
KFZ Mindest-Kurvenradius 175 m ; Fahrbahnbegleitende Geh- und Radwege werden in der Regel auf einer Straßenseite als gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 StVO)
für Zweirichtungsverkehr angelegt. Sie sind 2,50 m breit.“ (4.2.4) ;
Radfahrer können dagegen beim Queren einer untergeordneten Zufahrt „aus Gründen der Verkehrssicherheit des Radverkehrs bevorrechtigt werden.“
- Richtlinie für die Anlage von Stadtstrassen (RASt) http://www.fgsv-verlag.de/catalog/_pdf-files/200.k.pdf :
Bei Straßen mit Kraftfahrzeugverkehrsstärken unter 400 Kfz/h wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt.
– Bei Kraftfahrzeugverkehrsstärken von 400 Kfz/h bis 1.000 Kfz/h werden im Wesentlichen Schutzstreifen empfohlen.
– Bei Kraftfahrzeugverkehrsstärken über 1 000 Kfz/h werden vorwiegend Radfahrstreifen oder Radwege eingesetzt.
Bezüglich der Mitbenutzung von Gehwegen durch Radfahrer werden folgende Fallunterscheidungen getroffen und in den Querschnitten dargestellt.
– Sind bei Verkehrsstärken von 400 Kfz/h bis 1.000 Kfz/h keine Radverkehrsanlagen vorgesehen und beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit
mehr als 30 km/h, wird der Gehweg für Radfahrer frei gegeben.
– Sind bei Verkehrsstärken von 400 Kfz/h bis 1.000 Kfz/h Schutzstreifen vorgesehen, wird der Gehweg nicht für Radfahrer freigegeben.
– Sind bei Verkehrsstärken von 800 Kfz/h bis 1.800 Kfz/h Schutzstreifen vorgesehen, wird der Gehweg zusätzlich für Radfahrer freigegeben.
Mindest-Gehwegbreiten von 2,50 m orientieren sich an der Forderung nach der Begegnungsmöglichkeit zweier Fußgänger.
- PKW: Kurvenmindestradius 10 m bei angebauten Stadtstrassen.
- 6.1.4.4 Fahrbahnverbreiterung in Kurven
6.1.7.2 Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn
Auf verkehrsarmen Straßen und auf Straßen mit geringen Geschwindigkeiten im Kraftfahrzeugverkehr (z. B. Tempo-30-Zonen) kann der Radverkehr im Allgemeinen
komfortabel und hinreichend sicher auf der Fahrbahn fahren. Auf anderen Straßen sind Maßnahmen zu prüfen, um Sicherheit und Komfort der Fahrbahnnutzung
zu erhöhen. Dazu gehören u. a.
– verstärkte Vorsorge, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird,
– Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Grundsätzlich eignen sich Fahrbahnbreiten bis 6,00 m bei geringen Verkehrsstärken bis 500 Kfz/h und Fahrbahnbreiten von über 7,00 m bis zu mittleren Verkehrsstärken
von 800 Kfz/h bis 1.000 Kfz/h und einem Schwerverkehrsanteil von 6 %.
Bei einem Geschwindigkeitsniveau V85 < 50 km/h und geringerem oder fehlendem Schwerverkehr können die o. g. Verkehrsstärken im Einzelfall
überschritten werden.
Zweistreifige Fahrbahnen mit Fahrstreifenbreiten zwischen 3,00 m und 3,50 m sind in Bezug auf den Vorbeifahr-/Nebeneinanderfahrfall Pkw/Fahrrad
als kritisch einzustufen, da hier das Überholen von Radfahrern bei Gegenverkehr nur ohne Einhaltung von Sicherheitsabständen möglich ist.
Für die gemeinsame Führung von Rad- und motorisierten Verkehr sind sie deshalb lediglich bei geringen Verkehrsstärken und niedrigem
Geschwindigkeitsniveau geeignet.
- Verwaltungsvorschrift „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern
gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt ,...“
VwV zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 StVO Parkflächenmarkierungen sowie zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen
„Restgehwegbreite“ 2,50 m, minimal 2,20 m
- RASt und Radfahrer: gemeinsame Wege nur, wenn andere Radverkehrsführung nicht möglich ist.
Nur bei geringen Verkehrsstärken Breite 2,50 m bis 4,50 m. Gemeinsam nur bis 70 Fussgänger und Radfahrer je Spitzenstunde.
- Der Nationale Radverkehrsplan 2020
enthält viele Praxisbeispiele und Ausschreibungen; auf Seite 65 Radverkehrs-Zählungen.
Er empfiehlt auf Seite 63 die für Radwege nötigen jährlichen Haushaltsmittel:
- für Neubau, Betrieb und Unterhaltung von Radwegen: 6,00 bis 14,00 Euro pro Einwohner
- für Rad-Abstellanlagen: 1,00 bis 2,50 Euro pro Einwohner
- für Kommunikation und Service: 0,50 bis 2,00 Euro pro Einwohner
zusammen 8,00 bis 19,00 Euro pro Einwohner
- 2017 werden mindestens 30 Millonen Euro für die Förderung des radverkehrs eingestellt.
- Empfohlen wird, zentrale Ansprechpartner für den Radverkehr einzurichten und zu benennen.
- Broschüre Radverkehr in Deutschland (BMVI):
"Eine gute Rad-Infrastruktur fördert den fliessenden und den ruhenden Radverkehr."
.
|
. |